nach § 42 KJHG

Für Kinder und Jugendliche in Not bieten wir kurzfristig eine vorläufige Unterbringung mit umfassender Betreuung und Versorgung an.

Die Inobhutnahme erfolgt auf Veranlassung des Jugendamts.

In Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und den Sorgeberechtigten erarbeiten wir eine individuelle Problemklärung und zeigen Perspektiven auf wie zum Beispiel:

  • Rückführung in die Familie
  • Vorbereitung einer stationären oder teilstationären Unterbringung
  • Vorbereitung auf Betreutes Wohnen

Die pädagogische Betreuung liegt in Händen erfahrener Fachkräfte. Gegebenenfalls steht der psychologisch-therapeutische Dienst für begleitende oder ergänzende Diagnostik und für Beratung zur Verfügung.



















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