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Seit dem
Jahr 1990 bietet unsere Einrichtung teilstationäre Hilfe zur Erziehung
nach §§ 32 und 35a Abs. 1 KJHG an.
Die pädagogische Maßnahme gründet auf dem systemischen Ansatz. Neben den erzieherischen und therapeutischen Hilfen in der Tagesgruppe gilt ein Hauptaugenmerk der Stärkung und Vernetzung des in der Familie, den Schulen, dem Jugendamt und der Tagesgruppe vorhandenen Erziehungspotentials. Die Hilfe zur Erziehung ist gleichermaßen auf das Kind bzw. auf die Überwindung seiner Verhaltensstörungen und Entwicklungsdefizite wie auf die Unterstützung und Förderung der pädagogischen Kompetenz der Eltern gerichtet. Die enge Zusammenarbeit mit der heimeigenen Schule für Erziehungshilfe sowie mit den Lehrkräften der Regelschulen der Stadt sind ein wichtiger Teil der von den Pädagogen der Tagesgruppe zu erbringenden Leistung. Zielgruppe dieser Hilfeform sind Familien mit Kindern zwischen 6 und 15 Jahren. Diese leben oft in einer solch belastenden Situation, daß ambulante Hilfen in Form von Beratung oder Therapie nicht ausreichen. Die familiären Beziehungen sollen sich als noch so tragfähig erweisen, daß der Verbleib des Kindes in der Familie mit teilstationärer Unterbringung und sozial- und heilpädagogischen Hilfen möglich erscheint. Voraussetzung ist die grundsätzliche Bereitschaft der Eltern zur Zusammenarbeit mit den Pädagogen und Therapeuten der Tagesgruppe. Der erzieherische Bedarf wird in einem vom Jugendamt, den Eltern und den pädagogischen Fachkräften der Einrichtung gemeinsam erarbeiteten Hilfeplan festgestellt. Dieser Hilfeplan benennt die pädagogischen Ziele :
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